„Reinhold-Frank-Straße“: Aufstockung/Neubau Mehrfamilienhaus.

Ein recht verwahrlostes und circa aus den 30er Jahren stammendes 2-Fam.-Haus im frequentierten Karlsruher Stadtkern verlangte nach einer Neugestaltung.

Das nur zweigeschoßige Gebäude auf massivem Natursteinkeller stand einseitig angebaut auf einem 450 m² großen Grundstück in typischer 4-geschoßiger Kernstadt-Reihenbauweise. Die seitliche Grundstückszufahrt zu den hinteren Garagen trennte das Haus auf der anderen Gründstücksgrenze von der fortlaufenden Reihenbebauung. Nach Vorprüfung der Bausubstanz erwarb Rainer Hammes die komplizierte Immobilie und entwickelte ein entsprechendes Konzept für den Umbau und die Aufstockung des Altgebäudes zu einem modernen Stadthaus mit großzügigen Balkonen. Um auf das schnell erkannte ideale statische Tragwerk des Unter- und Erdgeschoß zurückgreifen zu können, wurde das gesamte bestehende Obergeschoß samt darüberliegendem Satteldach abgebrochen und so der Aufbau von drei neuen Vollgeschossen und einem ausbaufähigem Dachgeschoß statisch und baulich gewährleistet. Dabei wurden die architektonischen Elemente des natursteingemauerten Unter- und Erdgeschoss bewusst erhalten und in den Aufbau der neuen Etagen integriert.

So konnten in diesem modernen Stadthaus auf vier Vollgeschossen und unter dem Satteldach insgesamt fünf großzügige 4,5-Zi.-Neubau-Eigentumswohnungen mit jeweils 128 m² Wohnfläche (im Dachgeschoss mit 105 m² DIN-Wohnfläche) mit Balkonen und eigenen Garagen planerisch realisiert und sodann vom eigenen Unternehmen erstellt werden. Auch architektonisch fügt sich der Neubau heute in den fortlaufenden Altbaubestand ein und bietet seinen Bewohnern hier ein Höchstmass an zeitgemässer Wohnqualität inmitten der frequentierten Karlsruher Kernstadt. Ein kleiner begrünter Vorgarten sowie die großzügigen strassenabgewandten Westbalkone unterstreichen die Vorzüge des innerstädtischen Wohnen und damit auch den stabilen Werterhalt dieser marktgerechten Eigentumswohnungen.
 
Die notarielle Aufteilung des Gesamtobjektes wurde im eigenen Hause objektspezifisch vorbreitet. Aufgrund der idealen Stadtlage wurde für die großzügige Erdgeschosseinheit alternativ eine zuvor baurechtlich genehmigte gewerbliche Büronutzug in der notariellen Teilungserklärung und somit im Grundbuch vermerkt.

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