Teilung von Zwei-, Drei- und Mehrfamilienhäusern nach WEG.

Der Gesetzgeber bietet Immobilieneigentümern im Rahmen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) die Möglichkeit, ihren Immobilienbesitz im gesamten Bundesgebiet unter den immer gleichlautenden gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen grundbuchrechtlich aufzuteilen

Dadurch besteht für Sie die Möglichkeit, Ihr privates Zwei- oder Mehrfamilienhaus oder ihr Wohn- und Geschäftshaus in gesonderte Teilflächen, sogenanntes abgeschlossenes Teileigentum, aufzuteilen.

Häufige Gründe für die Aufteilung von privaten Immobilien sind z.B.:

• Splittung des Immobilienbesitz innerhalb von Erbengemeinschaften
• Teilübergabe von Immobilienbesitz im familiären Rahmen       
• finanzielle oder persönliche Entlastung durch Teilverkäufe
• steuerliche oder finanzielle Optimierung des Immobilienbesitzes
• Renditeoptimierung durch effektiven Verkauf von Teilflächen

Die WEG Systeme UG ist darauf spezialisiert, private und gewerbliche Immobilienbesitzer bei der Aufteilung Ihrer 2-, 3- und Mehrfamilienhäuser oder Ihrer Wohn- und Geschäftshäuser nach Wohnungseigentumsgesetz administrativ zu betreuen und so die gesamte Abwicklung von Beginn an zu perfektionieren und zu erleichtern. Bevor wir uns mit Ihrem Gebäude beschäftigen, klären wir in einem persönlichen Gespräch zunächst ihre individuellen Beweggründe für die Gebäudeaufteilung, denn gerade diese sind für die spätere planerische und vertragliche Abwicklung grundlegend wichtig. Anhand aussagefähiger Objekt- bzw. Bauunterlagen lernen wir die individuellen Eckdaten Ihres Objektes genau kennen und können vorprüfen, ob und wie Ihr Gebäude für eine baurechtliche Aufteilung nach WEG tatsächlich geeignet ist. Gleichzeitig verlieren wir bei allen baurechtlichen Vorprüfungen niemals die Marktfähigkeit jeder vorgesehenen Einzeleinheit aus dem Auge, damit sich letztlich nicht nur eventuelle „Filetstücke“, sondern auch alle anderen Einzeleinheiten werteffektiv gestalten.
     
Die WEG Systeme UG prüft, ordnet, betreut und entwickelt – für Sie und mit Ihnen:

• Klärung Ihrer persönlichen Belange und Zielsetzungen hinsichtlich Gebäudeaufteilung
• Grundlegende Überprüfung der baurechtlichen Teilungsfähigkeit Ihrer Immobilie  
• detaillierte Objektbesichtigung und Objektbesprechung vor Ort
• Aufzeigen von Aufteilungsmöglichkeiten bzw. Aufteilungsalternativen
• Aufzeigen effektiver Vermarktungschancen unter Berücksichtigung der baurechtlichen Gegebenheiten
• Betreuung bei planerischer und vertraglicher Aufteilungsvorbereitung, Erledigung administrativer Tätigkeiten
• bei Bedarf und Möglichkeit Anfertigung der Aufteilungspläne durch unseren Partnerarchitekt
• bei Bedarf fachliche Unterstützung bei der effektiven Vermarktung

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Vermittlung & Vertrieb von anspruchsvollen Wohn- und Gewerbeimmobilien.

Wir bilden als Immobilienmakler mit über 25 Jahren Erfahrung im regionalen Immobilienmarkt das perfekte Bindeglied zwischen Verkäufer und Käufer von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Von der Marktwertanalyse bis hin zum notariellen Kaufvertrag werden Sie bei uns persönlich betreut und begleitet.

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Ob zur Aktivierung von brachliegenden bzw. ungenutzten Teilflächen oder bei der kompletten Umprojektierung des Gesamtareals:

Wir stehen Ihnen bei der Erstellung eines Gesamtkonzepts, bei der Bildung von marktgerechten Teilflächen, bei der Aufteilung nach WEG und bei der Vermarktung Ihres Objektes fachlich zur Seite.

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Administrative Unterstützung und kompetenter Service bei Aufteilungen nach WEG.

Aufteilungspläne und notarielle Teilungserklärungen sollten grundsätzlich auf die persönlichen Belange des aufteilenden Eigentümes und die Individualitäten seiner Immobilie abgestimmt sein, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Wir haben uns darauf spezialisiert, private und gewerbliche Kunden bei der geplanten Aufteilung ihrer Immobilien nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) rundum zu betreuen.

So unterstützen wir Sie!