Teilung von Zwei-, Drei- und Mehrfamilienhäusern nach WEG.

Der Gesetzgeber bietet Immobilieneigentümern im Rahmen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) die Möglichkeit, ihren Immobilienbesitz im gesamten Bundesgebiet unter den immer gleichlautenden gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen grundbuchrechtlich aufzuteilen
Dadurch besteht für Sie die Möglichkeit, Ihr privates Zwei- oder Mehrfamilienhaus oder ihr Wohn- und Geschäftshaus in gesonderte Teilflächen, sogenanntes abgeschlossenes Teileigentum, aufzuteilen.
Häufige Gründe für die Aufteilung von privaten Immobilien sind z.B.:
• Splittung des Immobilienbesitz innerhalb von Erbengemeinschaften
• Teilübergabe von Immobilienbesitz im familiären Rahmen
• finanzielle oder persönliche Entlastung durch Teilverkäufe
• steuerliche oder finanzielle Optimierung des Immobilienbesitzes
• Renditeoptimierung durch effektiven Verkauf von Teilflächen
Die WEG Systeme UG ist darauf spezialisiert, private und gewerbliche Immobilienbesitzer bei der Aufteilung Ihrer 2-, 3- und Mehrfamilienhäuser oder Ihrer Wohn- und Geschäftshäuser nach Wohnungseigentumsgesetz administrativ zu betreuen und so die gesamte Abwicklung von Beginn an zu perfektionieren und zu erleichtern. Bevor wir uns mit Ihrem Gebäude beschäftigen, klären wir in einem persönlichen Gespräch zunächst ihre individuellen Beweggründe für die Gebäudeaufteilung, denn gerade diese sind für die spätere planerische und vertragliche Abwicklung grundlegend wichtig. Anhand aussagefähiger Objekt- bzw. Bauunterlagen lernen wir die individuellen Eckdaten Ihres Objektes genau kennen und können vorprüfen, ob und wie Ihr Gebäude für eine baurechtliche Aufteilung nach WEG tatsächlich geeignet ist. Gleichzeitig verlieren wir bei allen baurechtlichen Vorprüfungen niemals die Marktfähigkeit jeder vorgesehenen Einzeleinheit aus dem Auge, damit sich letztlich nicht nur eventuelle „Filetstücke“, sondern auch alle anderen Einzeleinheiten werteffektiv gestalten.
Die WEG Systeme UG prüft, ordnet, betreut und entwickelt – für Sie und mit Ihnen:
• Klärung Ihrer persönlichen Belange und Zielsetzungen hinsichtlich Gebäudeaufteilung
• Grundlegende Überprüfung der baurechtlichen Teilungsfähigkeit Ihrer Immobilie
• detaillierte Objektbesichtigung und Objektbesprechung vor Ort
• Aufzeigen von Aufteilungsmöglichkeiten bzw. Aufteilungsalternativen
• Aufzeigen effektiver Vermarktungschancen unter Berücksichtigung der baurechtlichen Gegebenheiten
• Betreuung bei planerischer und vertraglicher Aufteilungsvorbereitung, Erledigung administrativer Tätigkeiten
• bei Bedarf und Möglichkeit Anfertigung der Aufteilungspläne durch unseren Partnerarchitekt
• bei Bedarf fachliche Unterstützung bei der effektiven Vermarktung